Ich entscheide das!
Geschirr-Set
Ziele und Dauer
In der Essenssituation machen Kinder in der Kita grundlegende Erfahrungen des Mitbestimmens und Mithandelns. Gleichzeitig erleben sie vorgegebene und sich wiederholende Abläufe. Die Kinder in Essenssituationen stärker einzubinden, benötigt Vertrauen und Zutrauen in ihre Fähigkeiten.
- Autonomie befördern und zum Mithandeln anregen
- Partizipation ermöglichen mit anregendem Material im Rahmen der sicheren (vorbereiteten) Umgebung auf dem Deckel der Beteiligungs-Schatzkiste
Kompetenzentwicklung: soziale Kompetenzen (u.a. Rollenübernahme) und Kreativität, Hand-Augen-Koordination und Feinmotorik (im Umgang mit dem Geschirr)
Zeitbedarf: ca. 30 bis max. 45 Minuten, bei Wohlbefinden und Vertiefung des Kindes: (mehr) Zeit geben
Altersempfehlung: ab 3 Jahren (laut Hersteller), als Zuhörende und Zaungäste profitieren aber auch jüngere Kinder
Tipp: Unter „Weitere Informationen“ verweisen wir auf geeignete Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Tools aus der Beteiligungs-Schatzkiste. Alles, was es den Kindern ermöglicht, eine Essenssituation z.B. auf dem Deckel zu inszenieren, ist partizipationsfördernd.
Durchführung
Selbstbestimmte Essensituation: Kinder nutzen die Materialien aus der Beteiligungs-Schatzkiste (Stoff-Unterlage, Teller, Becher, Besteck – jeweils doppelt vorhanden; ggf. weitere Schüsseln sowie Holz-Gemüse) für ihre eigenen (Re-)Inszenierungen von Essenssituationen. Auf dem Deckel, der sich dazu zum Tisch wandeln kann, können partizipative Formen der Essensausgabe und -einnahme ausprobiert werden. Beispiel: Die Kinder nehmen sich einzelne Bestandteile des Gerichts aus vorbereiteten Schalen eigenständig auf ihre Teller, sie gießen sich selbständig ein etc.
Erwachsene Beteiligung: Die pädagogische Fachkraft kann sich am Spiel auf Einladung der Kinder in der ihr zugewiesenen Rolle beteiligen. Eine Sprachliche Begleitung dessen, was die Kinder spielen, ist ebenfalls wertvoll.
Grenzüberschreitende Situationen: Sollten grenzüberschreitenden Situationen (bspw. Überreden/Zwingen zum Essen) von den Kindern (re-)inszeniert werden, beobachtet die Fachkraft dies und thematisiert das Gesehene direkt im Nachgang mit den beteiligten Kindern. Dazu kann sie auf die Kinderrechte (z.B. unter Einsatz des CJD Kinderrechte-Sets) eingehen.
Weitere Informationen
Wenn der Deckel der Beteiligungs-Schatzkiste zum Schauplatz einer Essenssituation wird, dann lassen sich dabei verschiedene Tools kombinieren, z.B. das Geschirr mit Jutekorb und Körbchen und dem hölzernen Obst und Gemüse inkl. der Schneidebrettchen.
Praxis-Kita hat in einem Blogbeitrag über den Zusammenhang zwischen dem Probieren beim Essen und Kinderschutz geschrieben. Darin bekräftigen sie die nahrungsbezogenen Bildungs- und Gesundheitsziele (wie ein ausreichendes Essensangebot und Zugang zu neuen Speisen). Gleichzeitig müssen beide ohne grenzverletzendes Verhalten erreicht werden können. Es gehe um Ernährungsbildung statt Essenserziehung.
Ungeschriebene, aber in dem einen oder anderen Kita-Alltag noch präsente Regeln wie „Wir probieren alles einmal!“ sind gemäß des Kinderschutzgesetzes unzulässig. Auch wenn sie als „Probierhappen“ oder „Einen Haps für…“ keinen unmittelbaren Zwangscharakter ausstrahlen. Kinder mit ihnen nicht bekannten Lebensmitteln vertraut zu machen, kann demnach nur als Angebot formuliert und umgesetzt werden. Signalisiert das Kind verbal oder non-verbal Ablehnung, ist das zu respektieren.
Inakzeptabel aus der Sicht des Kinderschutzgesetzes sind in jedem Fall: etwas muss vom Kind probiert werden (dabei ist es unerheblich, wie groß die zu probierende Menge ist); aufzuessen wird erzwungen dadurch, dass das Kind andernfalls am Tisch sitzen bleiben muss; das Aufstellen einer Regel des „leeren Tellers“; körperlicher Zwang, bei dem einem Kind Essen gegen dessen erkennbaren Willen in den Mund geschoben wird. Für die letzte Situation stellt Praxis-Kita zudem klar, dass dies strafrechtliche Folgen haben könne und eine fristlose Kündigung drohen würde.
Auch unbeabsichtigte und unreflektierte Grenzverletzungen (immerhin geht es auch bei dem Akt der Nahrungsaufnahme letztlich um die körperliche Unversehrtheit des Kindes) sind für das Kind schwerwiegend. Auch kann es den gegenteiligen Effekt haben (wenn tatsächlich beabsichtigt ist, dass das Kind neue Speisen kennenlernt). Ein Nahrungsmittel, das im kindlichen Gedächtnis damit verknüpft wurde, wie es dem Kind unangenehm zugeführt wurde oder welche Folgen die Ablehnung hatte – wie wahrscheinlich ist da ein unbeschwerter Umgang mit diesem Lebensmittel? Es kann hilfreich sein, sich die eigenen Erfahrungen mit dem Essen bestimmter Speisen als Kind in Erinnerung zu rufen. Im Anschluss können wir darüber nachdenken, wie folgenreich das Probieren gegen den eigenen Willen sein kann.
Quelle: Praxis-Kita (2023): Was hat das Kinderschutzgesetz mit dem Probieren in der Kita zu tun?
Alltagsintegrierte Pädagogik
Das Konzept der alltagsintegrierten Pädagogik (auch: Alltagspädagogik) setzt bewusst auf jene Erfahrungen, welche Kinder im Alltag wie nebenher machen, um die Förderung der kindlichen Entwicklung voranzutreiben. Alltagsaktivitäten einzubeziehen, lässt eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Gegenstand oder Thema zu. Die Vielfalt an Kompetenzen, die dadurch angesprochen und gefördert werden können, ist dabei besonders groß.
vgl. dazu u.a.: Denk mit! Kinderbetreuungseinrichtungen GmbH & Co. KG (2022): Wie Alltagspädagogik die Kita-Kinder nachhaltig fördert.
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