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Fühlbox


Ziele und Dauer

In der Fühlbox finden kleinere Gegenstände aus der Beteiligungs-Schatzkiste Platz. Während die einen Kinder gespannt hineingreifen, können die anderen das tastende Vorgehen durch Plexiglas beobachten. Tastsinn und Neugier werden dadurch angeregt. 

  • Selbstwirksamkeitserfahrungen anregen und Autonomie befördern
  • Partizipation im Alltag ermöglichen im Rahmen der sicheren (vorbereiteten) Umgebung der Beteiligungs-Schatzkiste

Kompetenzentwicklung: Feinmotorik (Tastsinn), kognitive Entwicklung (Gegenstände, Oberflächen, Materialien, Formen erkennen und benennen, ggf. mathematisches Grundverständnis)

Zeitbedarf: ca. 15 bis 45 Minuten, je nach Interesse und Ausdauer der Kinder, ggf. Pausen einplanen

Altersempfehlung: ab 2 Jahren (laut Hersteller anderer Fühl- oder Tastkästen)

Tipp: Aus Sandpapier oder anderen anregenden Materialien gemeinsam angefertigte Buchstaben (Sprachentwicklung) und Zahlen (mathematisches Grundverständnis) können das Spektrum der Fühlbox erweitern.


Durchführung

Füllideen: Die Kinder selbst werden ihre Freude daran haben, alle möglichen Gegenstände aus Kita und Natur hineinzulegen und sie zu erstasten. Diese aus ihnen selbst kommende Motivation kann die pädagogische Fachkraft nach Kräften bestärken. Je nach Alter der beteiligten Kinder sollten diese Inhalte ggf. daraufhin überprüft werden, ob sie verschluckbar sind und daher eine Erstickungsgefahr in sich bergen könnten. In der Beteiligungs-Schatzkiste selbst gibt es geeignete und zum Teil schon in der Fühlbox abgelegte Tools, die sich für die kindlichen Tastexperimente eignen – diese sind u.a.:

Getrennt sehen und fühlen: Eine von vielen möglichen Spielidee wäre es, dass eine Gruppe Kinder eine Auswahl an Materialien oder Gegenständen trifft und sie (in Abwesenheit der anderen Gruppe) in die Fühlbox legt. Nacheinander können dann die einzelnen Kinder aus der anderen Gruppe mit einer oder beiden Händen hineinfassen. Jedes Kind beschreibt, was es fühlt (hart, weich, rau, kantig, rund, eben, wellig…) und signalisiert (vielleicht durch ein Kopfnicken), dass es zu einer Idee darüber gekommen ist, was es in der Hand oder den Händen gehabt hat. Unterdessen kann die Gruppe, welche die Auswahl getroffen hat, die anderen durch das Plexiglas hindurch dabei beobachten, wie sie Form und Beschaffenheit ertasten. Aus Gründen der Spielfreude sollte die Auflösung möglichst spät erfolgen. Aufregung kann jedoch dazu führen, dass die erste Gruppe den Kopf schüttelt oder auch schon die eigene Bezeichnung dafür verwendet. Hier sollte die Fachkraft nachsichtig mit ihnen umgehen und zwischen den Kindern für Verständnis werben. Kurz vor der Auflösung und nachdem alle Kinder der Tast-Gruppe an der Reihe waren, sprechen die Kinder dieser Gruppe ihre Vermutungen aus. Die pädagogische Fachkraft könnte sich hier beispielsweise Notizen machen. Am Ende wird das Objekt hervorgeholt und alle finden einen gemeinsamen Begriff dafür. Hierbei kann eine pädagogische Fachkraft mit einer beobachtenden und ggf. moderierenden Haltung echtes Interesse an den ggf. auch Wortschöpfungen der Kinder zeigen.  

Sprachliche Begleitung: Aufkommende Gefühle von Neugier, vielleicht aber auch: Angst (Was ist da wohl drin?) können von der pädagogischen Fachkraft einfühlsam gespiegelt werden: Ich bekomme das Gefühl, dass du wirklich sehr aufgeregt bist. Stimmt das? oder Wenn ich in dein Gesicht schaue, sehe ich vielleicht auch ein wenig Unsicherheit, ob sich da etwas Unangenehmes verborgen sein könnte. Ist das so? Es ist vollkommen okay, wenn du da nicht hineinfassen willst. Ich bin jedenfalls hier und gebe Acht. Dabei sollten Überinterpretationen genauso vermieden werden wie Zuschreibungen. Auch Zusammenfassungen des Erlebten durch die Fachkraft können helfen, die Erfahrung einordnen zu können.


Weitere Informationen

Hier wurden weitere 100 Ideen zum Befüllen einer Fühlbox zusammengetragen: milchtropfen.de/100-fuehlboxinhalt-ideen/ – viel Spaß beim Stöbern und Entdecken, gern zusammen mit den Kindern.

PARTIZIPATION ERMÖGLICHEN

#Das Recht auf Partizipation ist in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. „Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechenden Weise.“ (BGBl. I, 2011, S. 2).

#Partizipation ist demnach eine gesetzlich verankerte Pflicht. Die Umsetzung beginnt schon in der Kinderkrippe. Partizipation ist die Beteiligung von Kindern an Entscheidungen und die Mitbestimmung und Mitgestaltung des Alltags. Es gibt fünf Prinzipien: Das der Information, der Transparenz, der Freiwilligkeit, der Verlässlichkeit und der individuelle Begleitung.

 

Sie nutzen dieses Tool und verwenden es anders?

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